Der Weg zur Ergotherapie:

Bei Auffälligkeiten und Beschwerden stellt Ihre Ärztin/ Ihr Arzt den Bedarf für ergotherapeutische Behandlungen fest und stellt eine Verordnung aus. Damit wird die Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen- für Kinder vollständig, für Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung fällt ein gesetzlich geregelter Eigenanteil an. 
Sie können Ergotherapie auch als Selbstzahler leistung in Anspruch nehmen

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